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   OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23   

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OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23 (https://dejure.org/2024,7509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2024 - 6 W 109/23 (https://dejure.org/2024,7509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2024 - 6 W 109/23 (https://dejure.org/2024,7509)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 140 Abs 4 MarkenG, § 3 Abs 4 RVG-VV
    Zur Erstattungsfähigkeit und Anrechnung der Kosten des in einer Kennzeichenstreitsache mitwirkenden Patentanwalts (§ 140 Abs. 4 MarkenG; Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG).

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 41/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Wie die Beklagten zu Recht geltend machen, dient die Anrechnungsvorschrift dagegen nicht dem Schutz des Prozessgegners (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 13).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren daher nur in Betracht, wenn der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, juris Rn. 10, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11).

    Es muss auch im Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine Anrechnung zu erfolgen haben (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; siehe auch BGH, Beschluss vom 22.01.2008 VIII ZB 57/07, juris Rn. 11).

    Der prozessual tätige Anwalt muss sich die von einem anderen, vorprozessual tätigen Anwalt verdiente Gebühr nicht anrechnen lassen (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11).

    Denn es besteht kein Anlass, die Verfahrensgebühr nur deshalb zu kürzen, weil eine Partei vorprozessual einen anderen Anwalt hatte, der allein die Geschäftsgebühr verdient hat (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; Beschluss vom 26.10.2017 - V ZB 188/16, juris Rn. 14; zu entsprechenden Anrechnungsbestimmungen, vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14, juris Rn. 19; Beschluss vom 26.10.2017 -V ZB 188/16, juris Rn. 6, jeweils zu Vorbem. 3 Abs. 5 W RVG; Urteil vom 21.07.2016 - IX ZR 57/15, juris Rn. 10, zu Vorbem. 3 Abs. 6 W WG).

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Durch die Anrechnung verringert sich allein die Verfahrensgebühr (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, juris Rn. 6; Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08, juris Rn. 8 mwn).

    Bei der Höhe der insgesamt von dem Rechtsanwalt verdienten Gebühren soll dem typischerweise geringeren Aufwand nach einer vorprozessualen Befassung Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, juris Rn. 8, 11; Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11, juris Rn. 9, 11).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren daher nur in Betracht, wenn der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, juris Rn. 10, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11).

    Es muss auch im Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine Anrechnung zu erfolgen haben (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; siehe auch BGH, Beschluss vom 22.01.2008 VIII ZB 57/07, juris Rn. 11).

  • BGH, 25.07.2008 - IV ZB 16/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Durch die Anrechnung verringert sich allein die Verfahrensgebühr (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, juris Rn. 6; Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08, juris Rn. 8 mwn).

    Diese entsteht (unter der Voraussetzung wirtschaftlicher Identität, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11, juris Rn. 9) wegen der gesetzlich vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 W RVG von vornherein nur in gekürzter Höhe (vgl. BGH, Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08, juris Rn. 10; Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08, juris Rn. 9).

    Nach zutreffender Auffassung der Beklagten hat die Anrechnungsnorm in Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 W RVG nach dem Willen des Gesetzgebers ihren Grund in dem geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwand eines bereits vorgerichtlich mit der Angelegenheit befassten Rechtsanwalts (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08, juris Rn. 10; Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11, juris Rn. 8).

  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 19/11

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr bei Entstehen dieser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Diese entsteht (unter der Voraussetzung wirtschaftlicher Identität, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11, juris Rn. 9) wegen der gesetzlich vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 W RVG von vornherein nur in gekürzter Höhe (vgl. BGH, Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08, juris Rn. 10; Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08, juris Rn. 9).

    Nach zutreffender Auffassung der Beklagten hat die Anrechnungsnorm in Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 W RVG nach dem Willen des Gesetzgebers ihren Grund in dem geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwand eines bereits vorgerichtlich mit der Angelegenheit befassten Rechtsanwalts (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08, juris Rn. 10; Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11, juris Rn. 8).

    Bei der Höhe der insgesamt von dem Rechtsanwalt verdienten Gebühren soll dem typischerweise geringeren Aufwand nach einer vorprozessualen Befassung Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, juris Rn. 8, 11; Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11, juris Rn. 9, 11).

  • BGH, 26.10.2017 - V ZB 188/16

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit von zwei Verfahrensgebühren bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Denn es besteht kein Anlass, die Verfahrensgebühr nur deshalb zu kürzen, weil eine Partei vorprozessual einen anderen Anwalt hatte, der allein die Geschäftsgebühr verdient hat (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; Beschluss vom 26.10.2017 - V ZB 188/16, juris Rn. 14; zu entsprechenden Anrechnungsbestimmungen, vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14, juris Rn. 19; Beschluss vom 26.10.2017 -V ZB 188/16, juris Rn. 6, jeweils zu Vorbem. 3 Abs. 5 W RVG; Urteil vom 21.07.2016 - IX ZR 57/15, juris Rn. 10, zu Vorbem. 3 Abs. 6 W WG).

    Diese Vorschrift (u.a.) zu den Kosten im Fall eines Anwaltswechsels trifft nur eine Regelung zu einem Anwaltswechsel im gerichtlichen Verfahren (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 26.10.2017 - V ZB 188/16, juris Rn. 13).

  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 59/19

    Kosten des Patentanwalts VII

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    In einer Kennzeichenstreitsache sind die Kosten der Mitwirkung eines Patentanwalts auf Seiten der obsiegenden Klagepartei nicht erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig sind (Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.10.2022 - I ZB 59/19, juris - Kosten des Patentanwalts VII).

    a) Wie der Bundesgerichtshof nach einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu § 140 Abs. 3 MarkenG aF (§ 140 Abs. 4 MarkenG nF) entschieden hat, ist § 140 Abs. 4 MarkenG nF unionskonform dahin auszulegen ist, dass die Kosten eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache in Anlehnung an § 91 Abs. 1 Satz ZPO nur erstattungsfähig sind, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2022 - I ZB 59/19 Rn. 9 ff. - Kosten des Patentanwalts VII).

  • BGH, 27.08.2014 - VII ZB 8/14

    Kostenfestsetzungsverfahren nach Hauptsacheprozess einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Denn es besteht kein Anlass, die Verfahrensgebühr nur deshalb zu kürzen, weil eine Partei vorprozessual einen anderen Anwalt hatte, der allein die Geschäftsgebühr verdient hat (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; Beschluss vom 26.10.2017 - V ZB 188/16, juris Rn. 14; zu entsprechenden Anrechnungsbestimmungen, vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14, juris Rn. 19; Beschluss vom 26.10.2017 -V ZB 188/16, juris Rn. 6, jeweils zu Vorbem. 3 Abs. 5 W RVG; Urteil vom 21.07.2016 - IX ZR 57/15, juris Rn. 10, zu Vorbem. 3 Abs. 6 W WG).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZR 57/15

    Rechtsanwaltsgebühren nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Denn es besteht kein Anlass, die Verfahrensgebühr nur deshalb zu kürzen, weil eine Partei vorprozessual einen anderen Anwalt hatte, der allein die Geschäftsgebühr verdient hat (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; Beschluss vom 26.10.2017 - V ZB 188/16, juris Rn. 14; zu entsprechenden Anrechnungsbestimmungen, vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14, juris Rn. 19; Beschluss vom 26.10.2017 -V ZB 188/16, juris Rn. 6, jeweils zu Vorbem. 3 Abs. 5 W RVG; Urteil vom 21.07.2016 - IX ZR 57/15, juris Rn. 10, zu Vorbem. 3 Abs. 6 W WG).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20

    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Der für die Klägerin tätig gewordene Fachanwalt hat die Frage der Zeichenähnlichkeit bei gebotener ex ante-Betrachtung eigenständig bewerten können (vgl. insofern u.a. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2023 - 6 W 24/20, juris Rn. 24 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.09.2023 8 W 343/22, juris Rn. 16 ff.).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2023 - 8 W 343/22

    Kosten des Patentanwalts: Notwendigkeit der Beauftragung eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23
    Der für die Klägerin tätig gewordene Fachanwalt hat die Frage der Zeichenähnlichkeit bei gebotener ex ante-Betrachtung eigenständig bewerten können (vgl. insofern u.a. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2023 - 6 W 24/20, juris Rn. 24 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.09.2023 8 W 343/22, juris Rn. 16 ff.).
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